Waldbrandschutz-Verordnung im Bezirk Kirchdorf

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf wurde eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung) erlassen.

Folgende Schutzmaßnahmen sind im Zeitraum von 23. 12. 2016 bis 31. 01. 2017 einzuhalten:

(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Zuwiderhandeln wird mit hohen Strafen (Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen) geahndet.

Vor allem zu Silvester bitten wir – vor allem in ihrem eigenen Interesse – um möglichst verantwortungsvollen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und wünschen einen „guten Rutsch“.